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Mietbedingungen und Vereinbarungen

Diese Mietbedingungen sind Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung zwischen CANARY RIDE SL - CIF B44936805 (Vermieter), nachfolgend CANARY RIDE genannt, und dem Kunden (Mieter) über die Nutzung von Motorrädern. Abweichende, abweichende oder ergänzende Regelungen, die nur in schriftlicher Form gültig sind, bleiben vorbehalten.

Sofern nicht anders angegeben, sind in allen Preisen unbegrenzte Kilometer, Haftpflichtversicherung und die örtliche IGIC-Steuer enthalten.

Reservierung und Bezahlung

Für alle Buchungen ist eine gültige Kreditkarte (VISA, MasterCard) zur Bearbeitung erforderlich. Während des Online-Buchungsvorgangs haben Sie die Möglichkeit, entweder über ein Kreditkarten-Gateway oder per Banküberweisung zu bezahlen. Um Ihre Reservierung zu sichern, sind 50 % des Gesamtbetrags im Voraus über das Online-Zahlungssystem zu entrichten. Die restlichen 50 % sind bei der Abholung des Fahrzeugs vor Ort zu zahlen.

Mindestdauer

Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag. Ein Tag ist ein 24-Stunden-Tag, der an dem auf dem Mietvertrag vermerkten Datum und Uhrzeit beginnt. Wenn Sie das Motorrad mehr als 30 Minuten nach der geplanten Rückgabezeit zurückgeben, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen einen zusätzlichen Miettag zu dem in der Preisliste angegebenen Tagessatz in Rechnung zu stellen.

Rückgabepolitik

Ein Miettag umfasst 24 Stunden. - Wenn Sie das Motorrad um 10:00 Uhr abholen, müssen Sie es bis 10:00 Uhr am vereinbarten Tag zurückgeben. Wir bieten keine Stunden- oder Halbtagestarife an. Auch wenn das Motorrad vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben wird, ist der vertraglich vereinbarte Mietbetrag in voller Höhe zu zahlen.

Garantie der Verfügbarkeit

Nachdem Sie eine Reservierung vorgenommen haben, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Dies ist die Garantie für die Verfügbarkeit des gebuchten Motorrads. CANARY RIDE behält sich jedoch das Recht vor, das gewünschte Mietmotorrad jederzeit durch ein anderes zu ersetzen, wenn unvorhergesehene Umstände eintreten. CANARY RIDE ist bestrebt, dass Sie das Motorrad fahren, für das Sie die Bestätigung erhalten haben. Leider kann es manchmal zu unerwarteten und unkontrollierbaren Situationen kommen, wie z.B. mechanisches Versagen, Kollisionsschäden oder Diebstahl. Sollte CANARY RIDE nicht in der Lage sein, ein bestätigtes Motorrad durch den bestätigten Typ oder einen ähnlichen zu ersetzen, wird den Teilnehmern der Differenzbetrag erstattet. Dies stellt die maximale Haftung von CANARY RIDE dar.

Stornierung
Bei der Reservierung berechnen wir nur 50% im Voraus und der Restbetrag wird bei der Abholung in unserem Geschäft bezahlt. Wenn die Stornogebühr niedriger ist als Sie bereits bezahlt haben, werden wir Sie zurück den Betrag auf Ihre Karte erstatten oder behalten einen Kredit, wenn Sie möchten.

Wenn Sie Ihre Miete stornieren

  • Mehr als 30 Tage vor Mietbeginn fallen keine Kosten an.
  • Zwischen 29 und 15 Tagen vor Mietbeginn werden Ihnen 30 % des Mietpreises in Rechnung gestellt.
  • Zwischen 14 und 8 Tagen vor Mietbeginn werden Ihnen 50% des Mietpreises in Rechnung gestellt.
  • Zwischen 7 und 1 Tag vor Mietbeginn werden Ihnen 80 % des Mietpreises in Rechnung gestellt.
  • Wenn Sie nicht erscheinen, werden Ihnen 100% der Mietkosten in Rechnung gestellt.

Umplanung

Sie können das Datum einmalig gegen einen Aufpreis ändern. Sie müssen uns mindestens 7 Arbeitstage im Voraus informieren und die neuen Daten angeben, die innerhalb von 12 Monaten nach den ursprünglichen Daten liegen müssen. Der Aufpreis für die Terminänderung beträgt 20% des ursprünglichen Mietpreises, mindestens jedoch 50 Euro.

Höhere Gewalt

Wenn Sie Ihre Anmietung aufgrund von Ereignissen, auf die Sie keinen Einfluss haben, wie z. B. Naturkatastrophen, langfristige Streiks, weltweite Gesundheitswarnungen oder Krieg, nicht beginnen können oder unterbrechen müssen:

  • Wenn Ihre Anmietung noch nicht begonnen hat, behalten wir das Geld, das Sie bezahlt haben, und geben Ihnen eine Gutschrift für eine zukünftige Anmietung.
  • Wenn Ihre Anmietung begonnen hat und unterbrochen werden muss, behalten wir das Geld, das Sie bezahlt haben, und schreiben Ihnen den nicht genutzten Teil für eine zukünftige Anmietung gut.

Diese Versicherung stellt sicher, dass Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, wenn die Dinge nicht so laufen wie geplant. Wir sind hier, um Sie zu unterstützen und Ihre Motorradmiete so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Verpflichtungen des Mieters

Der Mieter hat das Motorrad mit der gebotenen Sorgfalt zu benutzen, die einschlägigen technischen Regelwerke und Betriebsanleitungen zu beachten sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Öl- und Wasserstand, Reifendruck, Reifenprofil und die richtige Spannung der Antriebskette sind vom Mieter während der Mietzeit regelmäßig zu überprüfen. Der Mieter hat die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, einzuhalten. Der Mieter ist für die Einhaltung der fahr- und gesundheitspolizeilichen Vorschriften verantwortlich und muss für die Dauer seines Aufenthaltes im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises, einer ordnungsgemäßen Krankenversicherung und eines EU-Führerscheins oder eines internationalen Führerscheins sein. Der Mieter haftet für die Zahlung aller Verwaltungsgebühren, Bußgelder und Strafen, die auf seine Nutzung des Motorrads zurückzuführen sind. Es steht dem Vermieter frei, eine Bearbeitungsgebühr von 25 € pro Strafe zu erheben.
Der Mieter verpflichtet sich, das Motorrad mit dem Lenkerschloss zu verschließen, wenn es abgestellt ist. Der Mieter muss das Fahrzeug so schnell wie möglich anhalten, wenn eine Warnleuchte aufleuchtet, die auf eine Betriebsstörung hinweist, und muss den Vermieter so schnell wie möglich unter den angegebenen Telefonnummern kontaktieren.

Es ist dem Mieter untersagt:

  • die Benutzung des Motorrads durch Personen zu gestatten, die nicht zuvor im Mietvertrag autorisiert wurden.
  • Erlauben des Fahrens einer Person, die nicht zum Fahren ausgebildet ist, keinen gültigen Führerschein besitzt oder sich in einem zum Fahren ungeeigneten Zustand befindet, das Motorrad zu benutzen.
  • das Motorrad selbst zu fahren, ohne dazu in der Lage zu sein oder ohne einen gültigen Führerschein zu besitzen
  • Benutzung des Motorrads unter unangemessenen Bedingungen
  • Nutzung des Motorrads zu gewerblichen Zwecken
  • mit dem Motorrad an Motorradveranstaltungen jeglicher Art teilzunehmen, einschließlich der Übungen oder Tests dieser Veranstaltungen
  • Benutzen des Motorrads im Gelände (unbefestigte Straßen), auf Rennstrecken oder am Strand.
  • das Motorrad ganz oder in Teilen, seine Ausrüstung, sein Zubehör und seine Dokumentation zu verpfänden oder zu verkaufen, und zwar in einer Weise, die die Eigentumsrechte des Vermieters oder andere Rechte des Vermieters am Motorrad verletzt.
  • Vornahme technischer Änderungen am Fahrzeug
  • Veränderung des Aussehens des Fahrzeugs, insbesondere durch Lackierung, Aufkleber, Klebefolien oder verschiedene Halterungen (GoPro usw.). In diesem Fall steht es dem Vermieter frei, eine entsprechende Reinigungsgebühr zu berechnen.
  • Mit dem Motorrad in afrikanische Länder, wie Marokko

Pflichten und Haftung des Mieters

Der Mieter hat das Motorrad in einem technisch einwandfreien, verkehrssicheren und sauberen Zustand zu übergeben. Der Mieter erhält zusätzlich die Fahrzeugpapiere und das Werkzeug. Vorhandene Schäden erkennt und akzeptiert der Mieter nur, wenn sie im Rahmen der Übergabe schriftlich im Schadensformular festgehalten werden. Wird ohne Verschulden des Mieters während der Mietzeit eine Reparatur erforderlich, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Motorrades zu gewährleisten, so hat der Mieter vor Durchführung der Reparatur die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden des Mieters ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen. Die Haftung des Vermieters für Nichterfüllung und Verzug ist auf die Höhe des Mietpreises beschränkt. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

Haftung des Mieters für Schäden

Vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rückgabe des Motorrads haftet der Mieter dem Vermieter auch für die geringste Fahrlässigkeit/Unachtsamkeit in Bezug auf den Untergang (einschließlich des Verlusts oder der Beschlagnahme) des Motorrads sowie für alle Schäden (wie Unfall- oder Betriebsschäden, Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch und Schäden, die den Wert des Motorrads mindern), die während der Mietzeit über den Rahmen der normalen Abnutzung des Motorrads hinausgehen. Bei Schäden am Mietmotorrad haftet der Mieter für die tatsächlich entstandenen oder durch ein Sachverständigengutachten festgestellten Reparatur-, Abrechnungs- und Rückführungskosten sowie für die Kosten der Begutachtung, die Minderung des technischen Wertes und des Marktwertes bis zur Höhe der gewählten Schadensselbstbeteiligung. Die Beweislast für einen geringeren Schaden trägt der Mieter.

Für auftretende Reifenschäden (Reifenpannen) während der Mietzeit ist der Mieter allein verantwortlich. Der Ersatz des beschädigten Reifens ist auf Kosten des Mieters vorzunehmen, auch wenn der Schaden erst bei der Rückgabe des Motorrads festgestellt wird. Der Wert des Reifens wird je nach dem Restprofil des Reifens berechnet. Als Beispiel: wenn der Reifenersatz 150€ kostet und der alte Reifen noch 50% Profil hatte, wird der Mieter mit 50% der Kosten belastet, also in diesem Fall mit 75€.

Der Mieter haftet in voller Höhe für Schäden, die bei Fahrten abseits der Straße, auf Rennstrecken oder Stränden entstehen. Für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, haftet er ebenfalls in voller Höhe. Auch für den offensichtlich unverhältnismäßigen Verschleiß (Reifen/Kupplung) durch unsachgemäßen Gebrauch (z.B. "Burnouts") haftet der Mieter in voller Höhe des entstandenen Schadens. Bei so verursachten Schäden ist die Schadenshöhe nicht durch den Selbstbehalt der Kaskoversicherung begrenzt.

Der Mieter haftet auch für Schäden und Verlust von gemietetem Zubehör (Gopro, Helme, Motorradbekleidung, Schlüssel) in voller Höhe des verursachten Schadens.

Wird das Motorrad aufgrund eines vom Mieter verursachten Schadens oder einer vom Mieter verursachten Handlung fahruntüchtig oder unbrauchbar, hat der Mieter für die restliche Mietzeit keinen Anspruch auf ein Ersatzmotorrad. Außerdem besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.

Anforderungen im Falle eines Unfalls oder eines anderen Schadens

Im Falle eines Schadens oder Verlustes sowie bei Beschädigung oder Unfall ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen. Abschlepp- und/oder Reparaturdienste dürfen nur mit Zustimmung von CANARY RIDE in Anspruch genommen werden. Im Falle eines Unfalls ist unverzüglich die Polizei zu verständigen. Es sind Beweise (Zeugen, Spuren etc.) zu sichern, die Personalien der Beteiligten aufzunehmen und alles zu tun, was zur richtigen und vollständigen Klärung des Unfallhergangs beitragen kann. Der Mieter verpflichtet sich, kein Schuldanerkenntnis abzugeben oder sonstige Handlungen (Zahlungen, Vergleiche) vorzunehmen, die den Versicherungsschutz gefährden könnten.

Versicherungsschutz 

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, im Falle eines Schadens am Motorrad die finanzielle Verantwortung bis zur Höhe der von ihm gewählten Versicherungsoption (Basis- oder begrenzte Haftung) zu übernehmen. Die bei CANARY RIDE hinterlegte Kaution dient als Zahlungsgarantie. Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er trotz Haftpflichtversicherung in den folgenden Fällen für Schäden haftet:

  1. wenn er sich nicht an die Bestimmungen der vertraglichen Vereinbarung hält, wie sie im Abschnitt "Pflichten des Mieters" festgelegt sind.
  2. den Ort eines Unfalls, an dem er/sie beteiligt war, verlässt
  3. einen Schaden vorsätzlich, absichtlich oder grob fahrlässig herbeiführt
  4. Überschreitung der vereinbarten Mietzeit, entgegen den Vertragsbedingungen


Basis-Haftpflichtversicherung
Die im Mietpreis enthaltene Grundversicherung ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die Folgendes umfasst:

  1. Nur Fahrzeug-Haftpflichtversicherung. Im Falle einer Beschädigung, eines Unfalls, eines Brandes oder eines Diebstahls ist der Fahrer des Fahrzeugs für die Zahlung aller Kosten verantwortlich, die durch Schäden oder den Totalverlust des Fahrzeugs entstehen.
  2. Vollkasko-Haftpflichtversicherung für den Fall eines Unfalls. Deckt fremde Fahrzeuge, Fahrer und Insassen bis zu 50.000.000€ pro Unfall.
  3. Diese Klauseln können in den folgenden Fällen ihre Gültigkeit verlieren:
    - Das Fahrzeug wird unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Betäubungsmitteln oder anderen psychoaktiven Substanzen gefahren.
    - Das Fahrzeug wird an Orten gefahren, die nicht vom Vermieter genehmigt sind, d.h. im Gelände, auf Waldwegen, auf unbefestigten Straßen, am Strand oder auf einer Rennstrecke.
    - Der Mieter kommt einer der in Absatz 6 genannten Verpflichtungen nicht nach. Verpflichtungen des Mieters

Versicherung mit beschränkter Haftung

Die Versicherung mit eingeschränkter Haftung kann bei der Anmietung abgeschlossen werden und kostet 6 € pro Miettag. Es handelt sich um eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug mit einer Selbstbeteiligung von 1200 €/ 2000 € je nach Modell, die Folgendes umfasst:

  1. Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug bei Beschädigung, Unfall, Brand oder Diebstahl, mit einer Selbstbeteiligung von 1200/2000 €. Das bedeutet, dass der Fahrer des Fahrzeugs für die Zahlung von bis zu 1200/2000 € der Kosten verantwortlich ist, die durch Schäden oder den Totalverlust des Fahrzeugs entstehen. Der Rest wird von der Versicherung gedeckt.
  2. Vollkasko-Haftpflichtversicherung für den Fall eines Unfalls. Deckt Fahrzeuge, Fahrer und Insassen bis zu 50.000.000 € pro Unfall.
  3. Der Fahrer ist der Einzige, der durch die Versicherung gedeckt ist.
  4. Diese Klauseln können in den folgenden Fällen unwirksam werden:
    1. Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Betäubungsmitteln oder anderen psychoaktiven Substanzen.
    2. Fahrten an Orten, die nicht vom Vermieter genehmigt sind, wie z.B. Off-Road, Waldwege, nicht asphaltierte Straßen, Strände oder Rennstrecken.
    3. Der Mieter kommt einer der in Absatz 6 genannten Verpflichtungen nicht nach. Verpflichtungen des Mieters.

Rückgabe des Motorrads

Das Motorrad muss ohne äußerlich erkennbare Mängel zurückgegeben werden. Der Mieter hat das Motorrad am Ende der Mietzeit am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit im gleichen Zustand mit allen Fahrzeugpapieren, Werkzeugen und Zubehörteilen zurückzugeben. Der Mieter ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund bekannt ist, der die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar macht. Wichtige Gründe sind insbesondere unrichtige Angaben zur Person des Mieters, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit sowie schwerwiegende Verstöße gegen die Bestimmungen der vertraglichen Vereinbarung. Im Falle eines fristlosen Rücktritts ist das Mietmotorrad unverzüglich, d.h. vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit, zurückzugeben. Das Recht des Mieters auf Schadensersatz und Entschädigung bleibt unberührt.

  1. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, die finanzielle Verantwortung für alle Verkehrsverstöße zu übernehmen, die mit seinem Mietmotorrad für die Dauer der Mietzeit begangen werden. Für alle Tickets wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro von CANARY RIDE erhoben.
  2. Der Mieter erklärt sich mit der Zahlung einer Gebühr in Höhe von 25 Euro pro Motorrad für Abholungen außerhalb der normalen Betriebszeiten von CANARY RIDEeinverstanden (d.h. an Wochenenden und/oder nationalen und lokalen Feiertagen). Diese Gebühr ist direkt an den Vermieter zu zahlen, der dem Wunsch des Mieters nach einer genauen Abwicklung außerhalb der normalen Arbeitszeiten von CANARY RIDEnachkommt.
  3. Bei Verlust der Fahrzeugpapiere sind die Wiederbeschaffungskosten von 100 € vom Mieter zu tragen. Der Mieter ist verpflichtet, die Reinigungskosten zu zahlen, wenn das Motorrad stark verschmutzt ist.
  4. Der Mieter muss das Motorrad mit einem vollgetankten Tank zurückgeben. Sollte dies nicht der Fall sein, wird zusätzlich zu den Kraftstoffkosten eine Gebühr von € 15,- erhoben.
  5.  Wird die Rückgabezeit um mehr als 30 Minuten überschritten, ist der Mieter verpflichtet, eine zusätzliche Tagesmiete pro Tag als Entschädigung zu zahlen.

Reiseversicherung
CANARY RIDE empfiehlt Ihnen den Abschluss einer ausreichenden Reise-, Kranken- und Unfallversicherung sowie einer Reiserücktrittsversicherung.

Druck- und Rechenfehler
CANARY RIDE behält sich das Recht vor, Druck- und Rechenfehler jederzeit zu korrigieren.

KUNDENINFORMATIONSKLAUSEL

Gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April - Allgemeine Datenschutzverordnung - informiert Sie CANARY RIDE SL, mit Sitz in C/ RAFAEL ALMEIDA, 16, LOCAL BAJO, 35007-LAS PAMAS DE GRAN CANARIA, dass die Daten, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, Teil eines Verzeichnisses der Verarbeitung personenbezogener Daten sind, für die dieses Unternehmen verantwortlich ist, um Ihnen den Mietservice zu bieten, indem es Ihnen kommerzielle und werbliche Informationen über unsere Produkte und Dienstleistungen mit allen Mitteln, einschließlich elektronischer Mittel, zusendet.

Zur Ausübung Ihrer Rechte auf Zugang, Berichtigung, Widerspruch, Löschung, Einschränkung und Übertragbarkeit, die von der geltenden Gesetzgebung anerkannt werden, setzen Sie sich bitte mit uns unter C/ RAFAEL ALMEIDA, 16, LOCAL BAJO, 35007-LAS PAMAS DE GRAN CANARIA in Verbindung und legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder eines gleichwertigen Ausweises bei.